Ratgeber
Eigenanteil & Belastungsgrenze einfach erklärt
Bei Krankenfahrten kann ein gesetzlicher Eigenanteil anfallen. Was Zuzahlung und Belastungsgrenze bedeuten und wie Sie sich befreien lassen können, erklären wir hier verständlich — nach §§ 60, 61 und 62 SGB V.
Anspruch, Zuzahlung und Belastungsgrenze
§ 60 SGB V regelt den grundsätzlichen Anspruch auf Übernahme notwendiger Fahrkosten, § 61 die Höhe der Zuzahlung und § 62 die Belastungsgrenze, ab der Sie befreit werden können.
Wie hoch ist der Eigenanteil?
Für Versicherte ab 18 Jahren beträgt die Zuzahlung nach § 61 SGB V 10 Prozent der Fahrkosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt — nie mehr als die tatsächlichen Kosten.
Befreiung von der Zuzahlung
Haben Sie Ihre individuelle Belastungsgrenze nach § 62 SGB V erreicht (in der Regel 2 Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung 1 Prozent), kann Ihre Krankenkasse Sie von weiteren Zuzahlungen befreien.
Den für Sie geltenden Eigenanteil und eine mögliche Befreiung klären Sie bitte vorab mit Ihrer Krankenkasse.
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