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Fahrservice Weiß
Krankenfahrten bei Fahrservice Weiß — Symbolbild

Leistung

Krankenfahrten

In einfachen Worten

Wir fahren Sie sitzend zu Arzt, Dialyse oder Reha. Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Verordnung ausstellt, kann die Krankenkasse die Fahrt übernehmen. Wir sind kein Rettungsdienst.

Sitzende Krankenfahrten auf Verordnung

Wir fahren Sie sitzend zu Arzt, Facharzt, Dialyse, Reha oder Klinik und wieder zurück. Für Krankenfahrten benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung (Muster 4).

  • Sitzende Beförderung
  • Dialyse- und Reha-Fahrten
  • Fahrten zu ambulanten und stationären Behandlungen

Krankenfahrt oder Krankentransport?

Das ist nicht dasselbe — hier der Unterschied:

Krankenfahrt (das bieten wir)

Sitzende Beförderung ohne medizinische Betreuung während der Fahrt — etwa zu Arzt, Dialyse oder Reha. Auf ärztliche Verordnung möglich.

Krankentransport (das bieten wir NICHT)

Beförderung mit fachlicher Betreuung oder besonderer Ausstattung (z. B. liegend, mit Sanitäter). Das ist Aufgabe von Krankentransport- und Rettungsdiensten.

Wichtig

Wir sind kein Rettungsdienst. In einem medizinischen Notfall wählen Sie sofort die 112.

Dialyse- und Reha-Fahrten – regelmäßig und zuverlässig

Dialysefahrten und Fahrten zur Reha sind wiederkehrende Termine — hier zählt verlässliche Planung. Deshalb vereinbaren wir mit Ihnen gern feste, regelmäßige Fahrten, damit Sie sich um nichts kümmern müssen. Bei ärztlicher Verordnung ist auch für diese Fahrten eine Abrechnung nach § 60 SGB V möglich.

  • Feste, wiederkehrende Termine — etwa zur Dialyse oder Reha
  • Verlässlich geplante Abholzeiten — zur Behandlung und wieder nach Hause

Kosten & Krankenkasse

Bei einer ärztlichen Verordnung ist eine Abrechnung nach § 60 SGB V möglich. Ob Ihre konkrete Fahrt übernommen wird, entscheidet Ihre Krankenkasse — sprechen Sie uns an, wir beraten Sie zum Ablauf. Für Versicherte ab 18 Jahren fällt der gesetzliche Eigenanteil (Zuzahlung) nach § 61 SGB V an: 10 % der Fahrkosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt – nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Haben Sie Ihre individuelle Belastungsgrenze nach § 62 SGB V erreicht (in der Regel 2 % Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung 1 %), kann Ihre Krankenkasse Sie von weiteren Zuzahlungen befreien. Den für Sie geltenden Eigenanteil klären Sie bitte vorab mit Ihrer Krankenkasse.

Ausführlich erklärt: Krankenfahrt auf Verordnung (Muster 4) und Eigenanteil & Belastungsgrenze.

Häufige Fragen zu Krankenfahrten

Brauche ich für eine Krankenfahrt eine ärztliche Verordnung?
Für Krankenfahrten zulasten der Krankenkasse benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung (Muster 4). Den Ablauf und eine eventuell nötige Genehmigung klären Sie mit Ihrer Krankenkasse — wir erklären Ihnen gern, worauf zu achten ist.
Was sollte ich zur Fahrt mitbringen?
Bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte und — sofern vorhanden — die ärztliche Verordnung mit. Sagen Sie uns vorab, ob Sie Unterstützung beim Ein- und Aussteigen benötigen.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Bei ärztlicher Verordnung ist eine Abrechnung nach § 60 SGB V möglich; ein gesetzlicher Eigenanteil kann anfallen. Ob Ihre konkrete Fahrt übernommen wird, entscheidet Ihre Krankenkasse.
Fahren Sie auch regelmäßige Dialyse- oder Reha-Fahrten?
Ja. Gerade für wiederkehrende Fahrten wie Dialyse oder Reha vereinbaren wir gern feste, regelmäßige Termine mit Ihnen, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.

Wir fahren im Umkreis von rund 100 km um unseren Sitz in Ingersheim (74379) — u. a. Bietigheim-Bissingen, Ludwigsburg, Tamm.

Jetzt unverbindlich anfragen

Schildern Sie uns Ihren Fahrtwunsch — wir melden uns werktags zeitnah bei Ihnen. Sie haben es eilig? Rufen Sie uns gern direkt an.

Für wen ist die Anfrage? (Pflichtfeld)

Bitte holen Sie beim Kontakt das Einverständnis der betroffenen Person ein.

Wie dürfen wir Sie erreichen? Bitte Telefon oder E-Mail angeben.

Fahrt-Details (optional) — gern auch erst beim Rückruf

Diese Angaben sind freiwillig — alles Weitere klären wir gern beim Rückruf. Je mehr Sie angeben, desto schneller können wir Ihnen ein Angebot machen. Bitte keine Gesundheitsdaten eintragen.

z. B. Di vormittags oder 14.06. nachmittags

Bitte keine Gesundheitsangaben hier eintragen — Details besprechen wir telefonisch.