Ratgeber
Krankenfahrt auf Verordnung – Schritt für Schritt
Eine Krankenfahrt zulasten der Krankenkasse setzt in der Regel eine ärztliche Verordnung voraus — das sogenannte Muster 4. Hier erklären wir verständlich, wann die Kasse zahlt, wie der Ablauf aussieht und was Sie für eine Fahrt mit Fahrservice Weiß in Ingersheim und der Region Stuttgart vorbereiten sollten.
Was ist die Verordnung „Muster 4"?
Muster 4 ist das bundeseinheitliche Formular „Verordnung einer Krankenbeförderung". Ihre Ärztin oder Ihr Arzt trägt darin ein, warum eine Fahrt medizinisch notwendig ist und welche Beförderungsart in Frage kommt — etwa eine sitzende Krankenfahrt.
Für sitzende Krankenfahrten, wie wir sie anbieten, ist in bestimmten Fällen zusätzlich eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Ihre Praxis und Ihre Kasse sagen Ihnen, was in Ihrem Fall gilt.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Ob und in welchem Umfang die Kasse zahlt, hängt von der Verordnung, dem Anlass und Ihrer Krankenkasse ab. Bei ärztlicher Verordnung ist eine Abrechnung nach § 60 SGB V möglich. Ein gesetzlicher Eigenanteil (Zuzahlung) kann anfallen.
Den für Sie geltenden Eigenanteil und eine eventuell nötige Genehmigung klären Sie bitte vorab mit Ihrer Krankenkasse. Verbindliche Zusagen zur Kostenübernahme können wir als Fahrdienst nicht geben.
So läuft eine Krankenfahrt ab
Sie rufen uns an oder senden eine Anfrage, nennen Termin, Abhol- und Zielort. Wir stimmen die Abholzeit mit Ihnen ab, holen Sie pünktlich ab und bringen Sie sicher zur Behandlung und wieder nach Hause.
Sagen Sie uns bei der Anfrage, ob Sie Unterstützung beim Ein- und Aussteigen benötigen, damit wir die Fahrt passend vorbereiten.
Was Sie mitbringen sollten
Bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte und — sofern vorhanden — die ärztliche Verordnung (Muster 4) mit. Bei regelmäßigen Fahrten, etwa zur Dialyse, vereinbaren wir gern feste Termine.
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Rufen Sie uns an oder senden Sie Ihre Anfrage — wir helfen gern weiter.